Feuerwehr

Im Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Fürstenfeldbruck gibt es 234 Feuerwehren. Die Leitstelle ist für deren Alarmierung zuständig und unterstützt die Einsatzkräfte vor Ort mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Automatisierte Brandmeldeanlagen

In der Integrierten Leitstelle laufen ungefähr 850 automatisierte Brandmeldeanlagen aus unseren vier Landkreisen auf, größtenteils baurechtlich geforderte, aber auch freiwillige Anlagen (welche bei einer Errichtung aber die gleichen Regelungen erfüllen müssen!)

Baurechtlich geforderte Anlagen können z.B. sein: Alten- und Seniorenheime, Kliniken, Museen, Schulen, größere Einkaufszentren, Tiefgaragenanlagen, Tunnelsysteme, Gewerbe- und Industriebetriebe, Betriebe mit besonderem Gefährdungspotential.

Über die sogenannten „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) wurde eine grundsätzliche gemeinschaftliche Alarmorganisation der vier Landkreise unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten geschaffen.

Brandmeldeanlagen können erst nach Planung durch eine Fachfirma und eine Vor-Ort-Abnahme durch die zuständigen Ämter und Behörden an die Integrierte Leitstelle aufgeschaltet werden und dann auf sicherem Weg Brandalarme übertragen.

Brandmeldeanlagen mit Anschluss an das öffentliche Brandmeldenetz setzen sich grundsätzlich aus folgenden Geräten bzw. Einrichtungen zusammen:
• Übertragungseinrichtung (ÜE)
• Brandmeldezentrale (BMZ) mit Notstromversorgung
• Meldergruppen-Anzeige oder Feuerwehr-Anzeige-Tableau
• Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) mit Revisionsschalter/-taster
• Branddetektoren bzw. Löschanlagen
• Feuerwehr-Laufkarten
• Beschilderung nach DIN 4066
• Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)

Läuft in der Integrierten Leitstelle eine automatisierte Brandmeldung ein, werden nach vorgegebenen Schlag- und Stichworten nächstliegende Einheiten der Feuerwehren sowie – je nach Art des Objektes – vordefinierte Einheiten des Rettungsdienstes disponiert und alarmiert.

Außerdem können über Brandmeldeanlagen auch zusätzliche Gefahrenmeldungen eingesteuert werden, die dann speziell signalisiert, disponiert und alarmiert werden können (z.B. Chlorgasmeldeanlagen in Hallenbädern, Ammoniakmeldeanlagen in Eissportanlagen)

Das Zurückstellen der Übertragungseinrichtung darf dann ausschließlich durch die Feuerwehr nach Erkundung des Objekts erfolgen. Das Zurücksetzen der BMA nach einer Auslösung durch den Betreiber ist unzulässig.

Automatisierte, in der Integrierten Leitstelle aufgeschaltete Brandmeldeanlagen sind nicht zu verwechseln mit den seit 2017 flächendeckend geforderten Rauchwarnmeldern in Privathaushalten, welche in der Verantwortung des jeweiligen Haus- und Wohnungseigentümers liegen.