Datenversorgung

Die Integrierte Leitstelle ist stets darum bemüht, einen möglichst aktuellen Datenbestand zu erhalten. Dies ist die entscheidende Grundlage für die reibungslose Disposition.

Wir bedienen uns dazu natürlich vieler unterschiedlicher Quellen:

Daten der Einsatzmittel, der Personalbesetzung und der darauf verlasteten Geräte (wie z.B. AED, Löschwassermengen, hydraulische Rettungssätze, Messgeräte u.v.m.) erhalten wir von den beteiligten Behörden und Organisationen.
Bei Feuerwehren und im Katastrophenschutz geht der Weg über die Kreisverwaltungsbehörden, im Rettungsdienst über die durchführenden Organisationen.
Hier erhalten und verwalten wir auch Erreichbarkeiten wie Diensthandys, Funkmeldeempfänger und Alarmfaxe.

Einsatztaktische Daten wie z.B. Bereichsfolgen, Einsatzmittelketten, Dispositionsgruppen und – module werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Organisationen entwickelt. Hier entstehen auch Alarmpläne und Alarmierungsdaten für eine Vielzahl von Szenarien; vom Kleinbrand bis zum Zugunfall, Gefahrstoffeinsätzen oder individuelle Sonderalarmpläne.

Funkteilnehmer werden seit Einführung des Digitalfunks zentral über die Taktisch-Technischen Betriebsstellen der einzelnen Organisationen an uns übermittelt und entsprechend eingepflegt. Brandmeldeanlagen werden uns von den Kreisverwaltungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Betreibern und Lizenznehmern übermittelt.

Einsatzpläne für einsatzrelevante Gebäude und Objekte oder z.B. Forst-Rettungspunkte kommen zu uns z.B. über die örtlichen Feuerwehren, die zuständigen Brandschutzdienststellen, über die Bayerische Staatsforstverwaltung, Autobahndirektionen oder die Staatlichen Bauämter.

Bei Objekten mit besonderen Anfahrtshinweisen (z.B. Waldkindergärten oder markante Ausflugsziele) ist auch eine direkte Kontaktaufnahme hilfreich, um den eventuell benötigten Rettungskräften genaue Koordinaten oder Anfahrtshilfen übermitteln zu können.

Straßenbezeichnungen, Hausnummern (z.B. bei Neubauten) und Straßensperren (längerfristige Gesamtsperrungen) werden uns von den zuständigen Kommunen meist auf elektronischem Wege zugesandt.

Zur Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation nutzen wir ein Ticketsystem, über ein Datenaustauschportal wird dann die aktuelle Datenlage wieder an die Planer und weitere wichtige Stellen – wie Einsatzleitungen und Kreiseinsatzzentralen – zurück übermittelt.

Alle Daten werden systematisch aufbereitet, nach bayernweit einheitlichen Vorgaben in unser Einsatzleitsystem eingegeben und mit den Kontakten, Dienststellen, Einsatzmitteln und Objekten verknüpft, dass möglichst intelligente Dispositionsvorschläge innerhalb von Sekunden errechnet werden können.

Um eine regional übergreifende Disposition zu ermöglichen, sind alle relevanten Daten auch für benachbarte Leitstellen in deren Einsatztaktik eingebunden und jederzeit abrufbar.

Wichtig:

Natürlich sind wir immer so aktuell wie die Daten, mit denen wir ‚gefüttert‘ werden. Deswegen bitten wir darum, uns bei Änderungen in den Stammdaten – natürlich über die festgelegten Meldewege – zu informieren.

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Wasserrettungssaison hat begonnen!

Auch wenn die momentane Wetterlage und die immer noch bestehenden Corona-Beschränkungen wenig einladend erscheinen, hat bereits am ersten Mai die diesjährige Wasserrettungssaison begonnen.

Das heißt, dass die Wasserrettungsstationen an Freizeitgeländen und größeren Seen mindestens an Wochenenden und Feiertagen tagsüber und bei Badewetter von den – rein ehrenamtlichen – Kräften der Wasserrettungsorganisationen BRK-Wasserwacht und DLRG besetzt werden.

An den ‚großen Seen‘ ist die Wasserrettung natürlich auch präsent, der Ammersee mit 8 Wasserrettungstationen, der Starnberger See mit 9 Wasserrettungsstationen (verteilt auf die angrenzenden Landkreise).

Außerdem befinden sich

  • im Landkreis Dachau 5 Wasserrettungsstationen
  • im Landkreis Fürstenfeldbruck 6 Wasserrettungsstationen
  • im Landkreis Landsberg 5 Wasserrettungsstationen
  • im Landkreis Starnberg 3 Wasserrettungsstationen

an Bädern und Seen.

Außerhalb dieser Wachzeiten stehen selbstverständlich ganzjährig die Schnelleinsatz- und Tauchergruppen der Organisationen mit ihren Einsatzfahrzeugen und speziellen Equipment zur Verfügung, teilweise technisch unterstützt von den örtlichen Feuerwehren.

Für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes – zu denen auch die Wasserrettung zählt – ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zuständig. Über diesen erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit den beteiligten Behörden und Organisationen, um auch außerhalb der Stationszeiten eine adäquate Versorgung (mit teilweise erhöhtem Personal- und Einsatzmittelansatz) bei Wasserrettungseinsätzen zu gewährleisten.

Natürlich ist auch in der Wasserrettung in diesem Jahr Alles anders, die Einsatzkäfte müssen sowohl im Umgang miteinander als auch bei der Betreuung und Hilfeleistung von Patienten verstärkte Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beachten.

Nachdem auch unsere Wasserretter ihren Dienst rein ehrenamtlich verrichten und im Falle eines Alarmes aus der Arbeit oder aus der Familie zum Einsatz eilen, bitten wir – wie bei Allen Notrufen  – die Notwendigkeit eines schnellen und eventuell massiven Eingreifens zu überprüfen.

Wir sind für Euch da, bitte bleibt gesund!

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Telefonische Reanimationsunterstützung (T-CPR)

Bereits Anfang des Jahrtausends ging die (damals noch) RLSt Fürstenfeldbruck erste Schritte, um

Anrufer bei lebenswichtigen Wiederbelebungsmaßnahmen am Telefon zu unterstützen.

Inzwischen ist es zum bayernweiten Standard geworden, mittels schematischer Abläufe und eines
entwickelten Algorithmus den größtmöglichen Erfolg bei Wiederbelebungsmaßnahmen zu erreichen. Die Telefonische Reanimationsunterstützung T-CPR (CardioPulmonale Reanimation) ist fester Bestandteil der Disponentenausbildung an der Integrierten Lehrleitstelle der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried und wird auch bei uns durch lokale Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen auf dem neuesten Stand gehalten.

Sobald unsere Disponenten/innen durch gezielte Fragen festgestellt haben, dass der/die Patient/in bewusstlos ist und bei ihm/ihr ein Atemstillstand oder sogenannte ‚Schnappatmung‘ vorliegt, bekommt der/die Ersthelfende eine direkte Anleitung zur korrekten Durchführung einer Herzdruckmassage, die im weiteren Verlauf des Telefonates optimiert wird, wie zum Beispiel durch
Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED).

Ziel ist es, möglichst schnell mit einer Herzdruckmassage zu beginnen, um das sogenannte ‚behandlungsfreie Intervall‘ bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, zu verkürzen.
Hierbei unterstützen uns auch zahlreiche ehrenamtlich organisierte First-Responder- und ‚Helfer vor Ort‘-Einheiten im gesamten Leitstellengebiet.

Die T-CPR soll keineswegs angebotene Erste-Hilfe-Kurse ersetzen, sondern diese sinnvoll ergänzen!

Im Durchschnitt werden in der ILS Fürstenfeldbruck pro Monat ca. 15-20 Anrufende nach Abfrage der Parameter mittels T-CPR angeleitet. Konkrete Zahlen werden momentan zentral bayernweit erhoben, im Laufe des Jahres ausgewertet und dann über http://www.t-cpr-bayern.de/ , das T-CPR Portal des ÄLRD Bayern veröffentlicht.

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Endgültige Entscheidung für den Betreiberwechsel zum 01.01.2020

Am Donnerstag den 17.10.2019 hat der Kreistag Fürstenfeldbruck in seiner Sitzung den einstimmigen Beschluss gefasst, dass der bisherige Betreibervertrag zum 31.12.2019 aufgelöst wird.

Somit steht fest, dass der ZRF-FFB ab 01.01.2020 die Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck (ILS-FFB) nicht nur errichtet, sondern auch betreibt.

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Neubau ILS und Übernahme des Leitstellenbetriebes zum 01.01.2020

In der Verbandsversammlung des ZRF am 27.03.2019 wurde überraschenderweise beschlossen, die neue Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck (ILS) durch den ZRF selbst errichten zu lassen. Bis zum 27.03.2019 war der Landkreis Fürstenfeldbruck für die Errichtung und den Betrieb der neuen Integrierten Leitstelle zuständig. Aktuell ist er nur noch für den Betrieb der Integrierten Leitstelle verantwortlich.

Diese Trennung von Errichtung und Betrieb einer Integrierten Leitstelle gab es bisher im bayerischen Leitstellenbetrieb nicht. Alle Betreiber von Integrierten Leitstellen haben diese auch selbst errichtet. Wenn schon der ZRF mit der Errichtung der neuen Integrierten Leitstelle Fürstenfeldbruck beauftragt wurde, soll konsequenterweise auch die Betreiberschaft wieder zurückübertragen werden, um dem originären Auftrag des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 ILSG Rechnung zu tragen (siehe oben).

Daher beschloss die Verbandsversammlung des ZRF am 30.07.2019 in nichtöffentlicher Sitzung die zukünftige Betreiberschaft an den ZRF zu übergeben.

Der Kreisausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck (bisheriger Dienstherr der Mitarbeiter) hat dem Betriebsübergang zum 01.01.2020 bereits zugestimmt. Die endgültige Entscheidung wird vom Kreistag am 17.10.2019 erwartet. 

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